Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung: Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Veranstaltungsverträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben.
- Leistungsumfang: Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl und hierfür vereinbarte Leistung werden 14 Tage vor der Veranstaltung endgültig vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine danach mitgeteilte Änderung der Gästezahl ändert den Leistungsinhalt nur dann, wenn wir uns hiermit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen.
- Fälligkeit und Verzug: Das vereinbarte Entgelt ist 10 Tage nach Rechnungsdatum der Rechnung, die wir für unsere Leistungen erstellt haben, zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen.
- Preise, Zahlung, Inkasso: Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten sich um mehr als 5 % für uns erhöht haben. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung den Vertrag zu kündigen, wenn für ihn die Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird.
- Termine: Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
- Stornierung: Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 648 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe unserer ersparten Aufwendungen ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Je näher die Stornierung an den Veranstaltungstermin rückt, desto geringer werden unsere ersparten Aufwendungen und desto höher die Zahlungspflicht des Kunden, weil wir nicht mehr anderweitig disponieren können. Der Kunde hat daher bei einer Stornierung bis inklusive 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15%, in der Zeit von 30 Tagen bis inklusive 21 Tagen 40%, von 20 Tagen bis inklusive 11 Tagen 60%, von 10 Tagen bis inklusive 4 Tagen 80%, am 3. und 2. Tag 90% der für die Veranstaltung vereinbarten Vergütung an uns zu zahlen. Bei Stornierung am Tage vor dem oder am Veranstaltungstag ist die Vergütung in vereinbarter Höhe zu entrichten. Dem Kunden steht stets der Nachweis offen, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben. Soweit für die Veranstaltung bereits externe Dienstleister (beispielsweise Tontechniker, Fotografen etc.) gebucht wurden, die uns ihrerseits infolge der Stornierung mit Stornokosten belegen, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Kosten zusätzlich zur Ausfallvergütung gegen Nachweis zu ersetzen, soweit diese Stornokosten handelsüblich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung später als 4 Tage vor ihrer geplanten Durchführung storniert wird. Soweit ein zusätzlicher Nutzungsvertrag für Räumlichkeiten geschlossen wurde, gelten bei Stornierung der Veranstaltung insoweit die im Nutzungsvertrag getroffenen Vereinbarungen.
- Transportkosten: Der Kunde trägt die Transportkosten für Anlieferung und Rücktransport sowie Be- und Entladezeiten für die Veranstaltung. Wird hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen, sind wir berechtigt, die Kosten des Transports zu den Stundensätzen des mit dem Kunden vereinbarten Vertrages zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen
- Gefahrübergang: Bei Lieferungen von Waren oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung bei Unternehmern auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur, oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen den hiermit beauftragten Mitarbeitern übergeben haben. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Kunden.
- Mängel: Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.
- Bruch und Verlust: Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder seines Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen.
Hat der Kunde Gegenstände von uns gemietet, ist er verpflichtet, den Mietzins für die ihm übergebene Sache so lange zu entrichten, bis wir sie zurückerhalten, für beschädigte, zerstörte oder verlorene Sachen, bis diese wiederhergestellt oder Ersatz beschafft oder Wertersatz geleistet wurde. - Schadenersatzpflicht: Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Austauschrecht: Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten gegen gleichwertige auszu-tauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch zumutbar ist.
- Mietpreis, Mieteinheit für Veranstaltungsgegenstände: Die in unseren Angeboten aufgeführten Mieten beweglicher Gegenstände gelten für eine Dauer von 3 Tagen ohne Sonn- und Feiertage (Mieteinheit). Abhol- und Rückgabetag gelten jeweils als ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, für jede angefangene neue Mieteinheit die Miete erneut in voller Höhe zu erheben.
- Pflichten des Kunden: Unser Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist,
– den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern,
– uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen,
– alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjekts auf seine Kosten einzuholen. - Besichtigungsrecht: Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen, notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen und, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht, diese zurückzunehmen.
- Nutzung von Mietgegenständen: Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort benutzen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe, Zahlung und Gerichtsstand ist Hamburg. Gehört der Kunde nicht zu dem im BGB § 310 Abs. 1 Satz 1 genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.